Vor der Übernahme eines Verkaufsmandates beurteilen wir jede Liegenschaft mit dem dafür notwendigen Know-how auf die spezifischen Chancen wie Risiken und schätzen deren Marktwert ein.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beim Vermarkten von Liegenschaften sind wir in der Lage Eigentümer bei der Veräusserung ihrer Immobilie wirkungsvoll zu unterstützen und ihnen einen kompetenten, erfolgversprechenden und diskreten Gesamtservice anzubieten.
Vorbereitung: Erstellen einer professionellen Immobilienbewertung, gefolgt von der Vorbereitung aller Unterlagen und der Erstellung einer aussagekräftigen und attraktiv gestalteten Verkaufsdokumentation. Anschliessend lancieren wir die Vermarktung.
Vermarktung: In der ersten Phase, die etwas 2 – 3 Wochen dauert, arbeiten wir mit unseren fortlaufend gepflegten Netzwerk und informieren mittels Newsletter Objektsuchende, Banker und Netzwerkpartner über Neulancierungen. Sofern notwendig und gewünscht, publizieren wir das Verkaufsobjekt in einer zweiten Phase auf den einschlägigen Online-Portalen und in den sozialen Medien.
Verkauf: Wir begleiten Interessenten jeweils persönlich anlässlich Einzelbesichtigungen, informieren potenzielle Kaufinteressenten über Objektdetails und Kaufprozesse, führen die Verhandlungen, bestellen den notariellen Kaufvertragsentwurf, besprechen mit den Parteien die Vertragsunterlagen sowie -konditionen und begleiten die Parteien aufs Notariat. Der Auftragsabschluss erfolgt mit der Objekt- und Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll.
Die Verkaufsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Wesentlichen von der Lage, Nachfragesituation, Preiserwartung, Objektzustand usw. ab. In der Regel dauert ein erfolgreicher Verkauf zwischen 4 und 6 Monaten gemessen ab der Auftragserteilung bis zur Kaufvertragsunterzeichnung. Eine realistische Preisgestaltung und professionelle Vermarktung können den Zeitraum des Verkaufs relevant verkürzen.
Für die Verkaufsvorbereitung und den anschliessenden Verkaufsprozess sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich oder dienlich:
– Grundbuchauszug, Gebäudeversicherungsdaten
– Grundrisse und Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnungen
– Investitionskostenliste in Renovationen, Sanierungen, Teilerneuerungen
– Verbrauchsdaten, Nebenkostendaten, Unterhaltskosten
– bei StwE: Abrechnungsunterlagen und Protokolle (letzte 2 – 3 Jahre), Reglement
– Auskünfte zur laufenden Finanzierung (u.a. Bankkontakt, aktuelle Finanzierungsdaten)
Wir unterstützen Sie gern bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.
Beim Verkauf einer Liegenschaft sind verschiedene Kostenfaktoren zu berücksichtigen.
Notariat: Honorar Kaufvertrag, notarielle Beglaubigung sowie ggf. für die Funktion als Zahl- und Treuhandstelle, Löschung/Bearbeitung Grundpfandrechte, Grundbuchkosten, sowie, falls ein Makler eingesetzt wurde, dessen Provision und damit allenfalls verbundene Auslagen/ Spesen.
Steuern: Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer (siehe Folgeerörterung).
In den Kantonen BL/BS wird immer eine Handänderungssteuer fällig. Es ist Usus, dass sich die Parteien diese Steuer hälftig teilen. Erzielt die Verkäuferschaft Gewinn, fällt in der Regel eine Grundstückgewinnsteuer an.
Bei Bedarf können wir Sie auch in Steuerfragen unterstützen.
Bevor wir eine zum Verkauf stehende Liegenschaft auf dem Markt ausschreiben, ermitteln wir ihren voraussichtlichen Marktwert auf der Basis einer hedonischen Bewertung bzw. einem Vergleichswertverfahren. Das ist ein probates und meist angewendetes Bewertungssystem. Zwei etablierte Bewertungstools stehen uns hierfür zur Verfügung, welche die eingegebenen Daten und Angaben mit unzähligen aktuell ermittelten bzw. historisch erfassten Freihandtransaktionswerten vergleichen und uns einen Marktwert berechnen.
Auf jeden Fall. Bewertungsgründe können auch bei Neufinanzierung, Refinanzierung, Renovation, Umbau, Neubau, Vermögensplanung, Versicherungs- und Steuerbelange, Scheidung, Tod, Erbregelung usw. benötigt werden. Jedoch ist in diesem Fall die Bewertungsmethode dem Objekt anzupassen und unterscheiden sich in ihrer Prozesskomplexität und Aussagekraft. Zum Einsatz gelangen je nach Bestandsobjekt u.a. die Sach- und Realwertmethode, die Ertragswertmethode, das Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF) oder bei Grundstücken die Residualwertmethode. Weitere Informationen dazu erhalten Sie gerne auf Anfrage – jede Immobilienbewertung ist individuell.
Hedonische Bewertungen, welche im Zusammenhang mit einem möglichen Verkaufsmandat stehen, führen wir als Vorleistung kostenlos durch. Für alle nicht dem unmittelbaren Verkauf dienenden Beweggründe (siehe vorgängige Frage) arbeiten wir auf einer dem Auftragsumfang angemessenen Honorarbasis.
Die Maklerprovision liegt in einer regional üblichen Bandbreite. Zudem wird dabei berücksichtigt: Art der Immobilie (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Stockwerkeigentum, Geschäftsimmobilie, Baugrundstück) sowie auch nach der Lage, Preisklasse, Zustand.
Gerne besprechen wir spezifische Regelungen vor einer allfälligen Mandatserteilung bzw. dem Vertragsabschluss.
Wir setzen auf eine zielgerichtete und moderne Vermarktung. Diesbezüglich verweisen wir in unserer Website auf «Vermarkten». Hier verweisen wir auf diverse von uns angewendeten Marketinginstrumente hin. – Hier legen wir unsere angewendeten Marketinginstrumente dar.
Besichtigungen werden individuell und als Einzeltermine organisiert. Wir bereiten die Immobilie, sofern erforderlich, optimal vor, führen Interessenten durch das Objekt und beantworten nach Möglichkeit alle Fragen direkt vor Ort oder, ggf. zeitnah danach. Für die Auftraggeberschaft führen wir ein Reporting. Es ist in der Regel nicht notwendig, dass die Verkäuferschaft bei einer Erstbesichtigungen ebenfalls vor Ort ist.
Nach dem Eingang der Restzahlung auf das Notariatskonto erfolgt die offizielle Übergabe der Immobilie mit einem Übergabe-/Annahmeprotokoll, worin von der Käuferschaft zu bestätigen ist, dass sie das Kaufobjekt im vertraglichen Zustand übernimmt, die Zählerstände (Strom, Wasser, ggf. Gas/Oel) erfasst sind sowie u.a. auch die Schlüsselquittung integriert ist. Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten, damit der Übergang sicher und reibungslos verläuft.
Grundsätzlich sollte ein*e Makler*in für einen Verkäufer und dessen Immobilie aufgrund seiner professionellen Arbeitsweise und Fach- und Marktkenntnisse, Berufserfahrung, Verhandlungsgeschick oder auch seines Netzwerks einen Mehrwert darstellen. Als Makler*in sollte es in der Regel Möglichkeit sein einen höheren Verkaufserlös zu erzielen, als dies bei einem Privatverkauf der Fall wäre. Zudem werden immobilien- und vertragsrechtliche Prozesse gewährleistet bzw. eingehalten, oder die Zahlungsflüsse im Auge behalten.